Die Zuflucht, - der Ort wo ein jeder willkommen geheißen wird, der Ort wo die Mittellosen Obdach, Essen und Waschmöglichkeiten findet, - hat seine Pforten für alle geöffnet die sich an die Regeln der Zuflucht halten um ein gutes Miteinander zu haben. Ein Ort der Wärme und Hilfe in allen Lebenslagen.
Die Waisen haben einen Extra Platz, ein Zimmer das sie von den anderen trennt und werden besonders versorgt. Immer ist jemand in ihrer Nähe um ihnen besonderen Schutz zu bieten.
Nun hört man, das wieder ehrenamtliche Helfer gesucht werden um die Arbeit in der Zuflucht noch besser voran zu bringen, egal ob es Köche sind, Gesellschafter, Märchenerzähler und lehrer für die Kinder. Es soll wohl bewusst sein das in dieser harten Aufbauzeit viele mit eigenen Sorgen beschäftigt sind, doch hat sich in den letzten zwei Wochen gezeigt das alle zusammenarbeiten und anpacken. Und so ist die Hoffnung groß, das vielleicht der ein oder andere etwas Zeit und Hilfe in die Zuflucht bringen mag.
ooc:
Hausordnung (Diese Regeln können und werden bei bedarf geändert!).
Nicht Beachtung der Hausordnung kann, je nach schwere des Falls, zu einem Hausverbot führen>
1. Innerhalb der Zuflucht gelten die Gesetze des Freistaates. Sollte gegen jene verstoßen werden, wird die Garde davon in Kenntnis gesetzt.
2. Beim Einzug in die Zuflucht, meldet man sich beim Persona (Es gehen auch NPC) an.(Da die Gilden im Forum noch nicht aktiv sind reicht ein Ingamebrief an Angela mit folgenden Daten:
[u]Name:[/u]
[u]Volk:[/u]
[u]Geschlecht:[/u]
[u]Einzug:[/u]
[u]Auszug: [/u])
3. Waffen sind im dazugehörigen Kämmerlein abzulegen. Es sind keine Waffen innerhalb der anderen Räume gestattet. Dieses gilt für Besucher und Bewohner der Zuflucht.
4. Allgemein ist ein freundliches und anständiges Miteinander zu wahren. Andere Mitbewohner und Mitarbeiter der Zuflucht sind zu respektieren. Laute öffentliche Streitigkeiten sind innerhalb des Gebäudes nicht gestattet, nehmt bitte Rücksicht auf die anderen Mitbewohner.
5. Öffentliche sexuelle Handlungen sind innerhalb der Zuflucht nicht erlaubt.
6. Der Konsum von Rauschmitteln und Drogen ist innerhalb der Zuflucht nicht gestattet.
7. Nach der 22. Stunde ist Nachtruhe zu wahren. Diese ist bis zur 6. Morgenstunde einzuhalten.
8. Die Einrichtung innerhalb der Zuflucht ist pfleglich zu behandeln. Der Schlaf- und Essbereich ist immer so zu hinterlassen wie er vorgefunden wurden. Während des Aufenthalts ist jeder für seinen zugewiesenen Schlafbereich selber verantwortlich und hat diesen Ordentlich zu halten.
9. Es sind keine Haustiere zum Schlafen erlaubt, sie müssen draußen verbleiben (Hundehütte)
“For darkness restores what light cannot repair.”
„Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird.“ Winston Churchill.