003 / Stimmrecht und sein Zweck
15.09.45
Die Regierung lässt verkünden, dass im Zuge der erneuerten Staatsverfassung im Verlauf der nächsten Zeit Gebrauch des Stimmrechts gemacht werden kann. Im Verlauf der Revision und Überarbeitung des kleinen Rates wird ein Platz für einen Volkssprecher geschaffen werden. Jener Sprecher wird vom Volk in sein Amt gewählt, um deren Ansichten im Rat zu repräsentieren.
Diese Mitteilung dient dazu, um Stimmbürger sowohl über ihr aktives und passives Stimmrecht aufzuklären. So kann ein Stimmbürger sich nicht nur an der Wahl beteiligen, sondern sich auch für jene aufstellen lassen. Weitere Informationen zur Anmeldung für eine Kandidatur folgen im Verlauf der Revision und Überarbeitung des kleinen Rates.
Gezeichnet
Regentin von Lichthafen