016 / Teilhaberrecht und Überarbeitung der Staatsverfassung
09.05.46
Die Regierung verkündet jüngste Veränderungen der Staatsverfassung. Die Staatsverfassung wurde mit einem weiteren Artikel ergänzt, welcher sich mit dem Teilhaberrecht befasst und diese rechtlich anerkennt.
Art. 16 - Teilhaberrecht
- Inhabern ist es gestattet, Bürgern Lichthafens an seinem Unternehmen zu beteiligen.
- Der Mehranteilseigner eines Unternehmens stellt den Inhaber dar.
- Die Rechte und Pflichten einer Teilhaberschaft müssen in einem schriftlichen Vertrag festgehalten werden.
- Änderungen an Teilhaberschaften sind nur dann rechtens, wenn sie im Beisein und mit der Zustimmung des Wirtschaftsverwalters erfolgen.
Unternehmen und Inhaber sind durch diese Änderung nicht direkt betroffen. Hierbei handelt es sich um ein optionales Angebot, welches wahrgenommen werden kann. Unternehmen und Bürger, welche bereits in vertraglich in Teilhaberschaften involviert sind, werden dazu aufgerufen das Rathaus aufzusuchen. Dort können in Anwesenheit der Wirtschaftsverwalterin nach geltendem Recht die bestehenden Abmachungen anerkannt werden.
Gezeichnet
Regentin von Lichthafen