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020 / Änderungen am Gesetzbuch der Magie und Sakrale  

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Leoly
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28. Juni 2020 13:44  

020 / Änderungen am Gesetzbuch der Magie und Sakrale

28.06.46

Die Regierung verkündet jüngste Änderungen am Gesetzbuch der Magie und Sakrale.

Der Übersicht halber wurden Paragrafen 1 und 2 in ihrer Formatierung angepasst. Die einzige, inhaltliche Änderung ist die Pflicht der Magierlizenz. Jene ist nun ausschliesslich für die Anwendung von Arkanen Künsten vorausgesetzt.

 

§1 Anwendung von Magie

  • §1a Der Gebrauch von Magie kann eingeschränkt oder gänzlich untersagt werden.
  • §1b Die Verwendung von Bannarmschienen, um die Einschränkung oder Untersagung zu gewährleisten, ist gestattet.
  • §1c Ausgenommen davon sind die Lehren des Lichts, des Schamanismus und des Druidentums.
  • §1d Art und Weise der Anwendung von Magie muss in jedem Falle situationsgerecht, im erweiterten Sinne sinnhaft und zielgerichtet, sowie ohne Gefährdung Dritter, erfolgen.

 

§2 Magierlizenz

  • §2a Die Anwendung von arkaner Magie setzt den Besitz einer Magierlizenz voraus.
    • (1) Die Herausgabe einer Magierlizenz obliegt einer vom Staat legitimierten Organisation oder gewählten Ämtern.
    • (2) Der Inhalt der Magierlizenz obliegt der Staatsregierung.
    • (3) Weitere Regelungen innerhalb einer Magierlizenz sind rechtens.

Die genannte Änderung ist in roter Farbe hervorgehoben. Die Änderung ist mit sofortiger Wirkung geltend.

 

 

 

Gezeichnet

Regentin von Lichthafen

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