028 / Überarbeitung der Staatsverfassung
02.03.47
Die Regierung verkündet jüngste Veränderungen der Staatsverfassung.
Der 17. Artikel wurde formell erweitert, so dass nun alle externen Inhalte aus Dekreten betreffen Bürgerrecht direkt in diesem Verfassungsartikel niedergeschrieben sind. Es handelt sich hierbei nicht um eine inhaltliche Änderung.
Des weiteren wurde der Artikel 19 im ersten Absatz um einen Punkt erweitert welcher festlegt, dass während dem aktiven Militärdienst sämtliche Behandlungskosten vom Freistaat getragen werden. Hierbei handelt es sich um eine inhaltliche Änderung.
Art. 17 - Bürgerrecht
- Der Freistaat Lichthafen vergibt das Bürgerrecht an einzelne Personen.
- a. Das Bürgerrecht kann erworben werden.
- b. Das Bürgerrecht kann verliehen werden.
- c. Das Bürgerrecht kann aberkannt werden.
- Um das Bürgerrecht zu erwerben müssen Voraussetzungen erfüllt werden.
- a. Besitz von Tadellosen Einreisedokumenten ohne offene Angelegenheiten.
- b. Ununterbrochener Aufenthalt in Lichthafen von mindestens 30 Tagen.
- Der Erwerb des Bürgerrechts ist an Kosten gebunden.
- a. Berufstätige zahlen für den Erwerb eine Summe von 30 Silbermünzen.
- b. Arbeitslose zahlen für den Erwerb eine Summe von 15 Goldstücken.
- c. Minderjährige bis zum 16. Lebensjahr haben keine Summe zu begleichen.
- Der Besitz des Bürgerrechts bring Privilegien mit sich.
- a. Bedingter Grundbesitz innerhalb des Freistaates.
- b. Behandlungskosten im Heilerhaus werden zur Hälfte vom Freistaat getragen.
- c. Vollständige Entbindungskosten im Heilerhaus.
- Jedes im Freistaat Lichthafen geborene Kind wird automatisch das Bürgerrecht verliehen.
- Jährlich fällt für volljährige Bürger eine Gebühr von 10 Silbermünzen an.
- Das Bürgerrecht darf als Bedingung vorausgesetzt werden.
Art. 19 - Wehrpflicht
- Dem Freistaat ist es jederzeit erlaubt die Bürger der Stadt in den Militärdienst zu berufen.
- a. Jeder Bürger ist verpflichtet dem Ruf zu den Waffen zu folgen.
- b. Der Freistaat kann entscheiden ob Einzelpersonen oder die gesamten Bürger einberufen werden.
- c. Während dem aktiven Militärdienst werden Behandlungskosten im Heilerhaus komplett vom Freistaat getragen.
- Einberufene Bürger fallen unter das Kommando des Staatsoberhauptes.
- a. Das Staatsoberhaupt kann das Kommando an jede Person übertragen.
Die genannte Änderung ist in roter Farbe hervorgehoben. Die Änderung ist mit sofortiger Wirkung geltend.
Gezeichnet
Regentin von Lichthafen