039 / Wahl des Volkssprechers und Kopfgelder
10.10.47
Die Amtsperiode der derzeitigen Volkssprecherin Miory Aglarel neigt sich ihrem Ende zu. Somit steht die Zeit der Neuwahlen an. Interessierte Kandidaten haben die Möglichkeit sich bis zum 30. Oktober im Jahr 47 im Thronsaal einzufinden und bei der Krone vorstellig zu werden.
Voraussetzungen für Kandidaten: Korrekte Einreisedokumente und gültiges Bürgerrecht.
Ablauf der Wahl:
- 10. bis 30. Oktober: Kandidaten werden im Thronsaal vorstellig.
- 1. November: Die Kandidaten für die Wahl werden von der Krone öffentlich bekanntgegeben.
- 1. bis 30. November: Das Zeitfenster für den Wahlkampf.
- 29. November: Durchführung der Wahl, Auswertung und Bekanntgabe des Resultats.
- 1. Dezember: Amtsantritt des gewählten Volkssprechers
Des Weiteren verkündet die Regierung eine Veränderung in der Reichsverfassung.
Der 13.Artikel wurde erweitert. Dir die Änderung erhalten die Vertreter der Gewalten die Möglichkeit, bei der Suche von flüchtigen oder gesuchten Personen die Unterstützung durch Dritte hinzuzuziehen. Die Bedingungen einer Einwirkung werden im jeweiligen Kopfgeld genauer erläutert. Diese Dokumente werden an den schwarzen Brettern zur öffentlichen Sichtung bereitgestellt.
Art. 13 - Strafverfolgung
- Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
- Vertreter der Gewalten können auf flüchtige oder gesuchte Personen ein Kopfgeld aussetzen.
- Wurden die Bedingungen des Kopfgelds erfüllt, so erwachsen dem Vollstrecker keine rechtlichen Nachteile.
Die erwähnte Änderung ist in roter Farbe hervorgehoben. Die Änderung ist mit sofortiger Wirkung geltend.
Gezeichnet
Königin von Lichthafen