Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Lichthafen,
hiermit ergeht folgender Erlass im Freistaat Lichthafen.
Jede Bürgerin und jeder Bürger, dessen Interesse in der Eröffnung oder Betreiben eines Geschäftes liegt, kann sich fortan im Rathaus einfinden um entsprechendes Interesse kund zu tun.
Jeder Inhaber, oder Pächter, welcher vor der Rückeroberung des Freistaates bereits einen Laden in Besitz, oder gepachtet hat, ist ebenfalls davon betroffen sich im Rathaus zu melden um entsprechende Besitzrechte geltend zu machen.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der unrechtmäßige Anspruch oder Vereinnahmung eines entsprechenden Pachtgebäudes, aber auch der nicht gemeldete Anspruch dazu führt, dass jedwedes Anrecht verfällt und die Garde angehalten ist entsprechende Gesetzesbrecher und Diebe dem Gesetz vorzuführen.
Für das Wohl des Freistaates Lichthafen,
Oberste Verwalterin Weisenhain
*Siegel des Rathauses*