<Man erkennt ein neues, edles Pergament am öffentlichen schwarzen Brett des Schlosses. Die Schrift ist zu einem gewissen Grad verschnörkelt und erinnert stark an das Schriftbild der Regentin. Die Dokumente wurden sogar von Boten des Schlosses an die einzelnen Geschäften verteilt. Auch die Organisationen erhalten eine Abschrift davon.>
Geschätzte Inhaberinnen und Inhaber, verehrtes Volk.
Dieses Dokument beschreibt die Änderungen an den folgenden, aufgeführten Steuerarten. Die Änderungen sind ab dem ersten Tag des zweiten Monats im Jahre 45 für jeden privat geführten Betrieb geltend.
Änderungen an der Verbrauchssteuer
Der Steuersatz der Verbrauchssteuer, welcher zuvor in drei Kategorien aufgeteilt wurde, wurde geeinigt. Die Verbrauchssteuer ist eine anteilige Steuer die auf alle Endkunden-Verkaufserträge(Produkte und Dienstleistungen) erhoben wird. Der neue Anteil beträgt 12.5%
Änderungen am Zehnt
Um vom feudalistischen Überbleibsel des zehnten Anteils ebenfalls abzulassen erfolgt eine komplette Überarbeitung. Statt der Besteuerung des gesamten Einkommens wird nun nur noch der monatliche Gewinn besteuert. Eine anteilige Steuer in Höhe von 20% wird auf den Gewinn von privat geführten Unternehmen erhoben. Dazu sei gesagt, dass Geschäftsinhaber nicht länger ihren eigenen Lohn als Ausgaben verrechnen können.
Gezeichnet
Regentin Leoly